Behandlung des Raynoud Syndroms mit Botox
Das Raynaud-Syndrom steht stellvertretend für eine Durchblutungsstörung, vornehmlich an den Enden der oberen und/oder unteren Extremitäten. Es kommt durch äußere Kälteeinwirkung oder auch auch durch Stress zu Gefäßkrämpfen an den kleinen Gefäßen der betroffenen Körperstellen. Als Folge kommt es zu einer verminderten Blutversorgung, meist an Fingern und Zehen.
Typische Symptome sind Kältegefühl, Weiß- oder Blaufärbung der Haut mit begleitendem Gefühlsverlust. Manchmal kommen auch Schmerzen dazu, vor allem wenn nach der Kälteeinwirkung in einer warmen Umgebung die Durchblutung wieder retour kommt (Revaskularisationsschmerz).
Zu den bisherigen Therapiemethoden zählen das ständige Warmhalten der betroffenen Extremität und die medikamentöse Einnahme von gefäßerweiternden Substanzen mit teilweise auftretenden signifikanten Nebenwirkungen (Kalziumantagonisten, PDE-5-Hemmer, Prostacyclin-Analoga, Angiotensinrezeptorblocker, SSRI, Pentoxifyllin, Bosentan, lokale Nitroglycerincreme).
In den letzten Jahren wurde die lokale Wirksamkeit von Botulinumtoxin A “Botox” bei Patienten mit Raynaud Syndrom entdeckt und vermehrt angewandt.
Durch gezielte Mini-Injektionen werden die überaktiven Nervenimpulse, die die Gefäßverengung verursachen, blockiert. Dadurch wird die Durchblutung verbessert, Schmerzen gelindert und Gefäßkrämpfe reduziert.
Eine persönliche ärztliche Beratung bei unserem plastischen Chirurgen, Herrn Dr. Tsolakidis Savas klärt, ob diese spezielle Behandlung im individuellen Fall sinnvoll ist.
In Anbetracht der bisherigen - limitierten und nebenwirkungsreichen Therapieoptionen scheint Botox also ein Lichtblick zu sein.
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Das Raynaud-Syndrom ist eine Durchblutungsstörung, bei der es durch Gefäßkrämpfe zu einer verminderten Blutversorgung, meist in Fingern und Zehen, kommt.
Typische Symptome sind Kältegefühl, Weiß- oder Blaufärbung der Haut und Schmerzen. Zusätzlich kommt es zu einem temporären Gefühlsverlust an den betroffenen Körperstellen.
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Das Raynaud Syndrom ist oft mit autoimmunen Erkrankungen, wie zum Beispiel systemische Sklerose oder Sklerodermie assoziiert.
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Im wesentlichen sind Hände und Extremitäten betroffen.
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Botulinumtoxin (oft bekannt durch die lokale Behandlung von Falten) kann Linderung schaffen, indem es die überaktiven Nervenimpulse, die die Gefäßverengung verursachen, blockiert. Dadurch wird die Durchblutung verbessert, Schmerzen gelindert und Gefäßkrämpfe reduziert.
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Ambulant: Die Behandlung erfolgt in unserer Wahlarztpraxis.
Injektion: Das Botulinumtoxin wird gezielt in die betroffenen Bereiche der Hand oder Füße injiziert.
Dauer: Der Eingriff dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Schmerz: Die Injektion ist kaum schmerzhaft; auf Wunsch kann eine lokale Betäubung verwendet werden.
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Die Therapie wird erwogen, wenn:
klassische Maßnahmen (z. B. Wärmeschutz, Medikamente) nicht ausreichend helfen,
schwere Symptome wie offene Stellen, starke Schmerzen oder Gewebeschäden vorliegen,
Patienten eine minimal-invasive Alternative zu stärkeren Medikamenten suchen.
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Die Wirkung setzt meist innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen nach der Injektion ein.
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Die Verbesserung hält in der Regel etwa 3 bis 6 Monate an, abhängig von der Schwere der Erkrankung und der individuellen Reaktion.
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Ja - die erste Publikation, die bereits 2004 veröffentlicht wurde, kam sogar von einer Arbeitsgruppe aus Österreich:
Botulinum toxin in the treatment of Raynaud's phenomenon: a pilot study.
Sycha T , Graninger M , Auff E , Schnider P
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Vorübergehende Muskelschwäche in der Hand kann auftreten.
Schwellungen oder kleine Blutergüsse an der Injektionsstelle sind möglich.
Selten kann es zu Infektionen oder Sensibilitätsstörungen kommen.
Eine erfahrene Durchführung durch unseren plastischen Chirurgen, Herrn Dr. Tsolakidis Savas minimiert diese Risiken deutlich.
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Schonung der behandelten Hand oder des Fußes für 24–48 Stunden.
Kälteexposition vermeiden, um die Durchblutung zu fördern.
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Nein. Da die Wirkung von Botox mit der Zeit nachlässt, sind bei chronischen Verläufen Wiederholungsbehandlungen notwendig.
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Da es sich derzeit um eine sogenannte “off label use” handelt, ist die Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse bislang nicht immer gesichert und sollte bei Bedarf vorab individuell abgeklärt werden.